Berufsvorbereitung nach dem Studium
Sinnstiftende und vielfältige Aufgaben warten auf Sie.
Sie interessieren sich für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber? Warum ausgerechnet für das Land? Weil der öffentliche Dienst sichere Arbeitsbedingungen bietet? Oder weil wir größter Arbeitgeber der Region sind? Überzeugende Argumente! Doch das ist längst nicht alles. Es gibt eine Menge guter Gründe, sich bei uns zu bewerben.
Quelle: Berufsvorbereitung nach dem Studium
Vom klassischen Schulpraktikum bis zum Pflichtpraktikum im Jurastudium: Beim Land Niedersachsen gibt es vielfältige Möglichkeiten, um in den Arbeitsalltag hineinzuschnuppern.
Quelle: Praktika
Wir sprechen mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern aus den vier Landesämtern zu einem Thema, dass Schule und Schulgemeinschaft betrifft. Diese Themen können ganz unterschiedlich sein, z. B. Schulabsentismus, Arbeitszeiten von Lehrkräften, Kollegiale Beratung, das Zeugnistelefon ...
Stets wollen wir dabei wissen, wie sich die Situation an den Schulen darstellt, wie die rechtliche Grundlage ist und vor allem wie die Landesämter die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit und den Herausforderungen des Schulalltags unterstützen können.
Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Quelle: Podcast
Die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Das Land Niedersachsen sieht sich in der Verantwortung, Hindernisse für diesen Personenkreis abzubauen und den verschiedenen Facetten einer inklusiven Gesellschaft ein Gesicht zu geben.
Vorteil der Nennung Ihrer Behinderung in Bewerbungsverfahren:
In Auswahlverfahren beim Land Niedersachsen werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, soweit dem keine rechtlich relevanten Gründe entgegenstehen. Nach der Einstellung wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen eine geeignete Arbeitsplatzausstattung erhalten.
Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sollten also in jedem Fall in ihrer Bewerbung darauf hinweisen. Im Auswahlverfahren werden sie so sicher berücksichtigt!
Quelle: Inklusion
Sie haben Fragen zu Ausbildungen, Stipendien, Weiterbildungen oder Praktika? Das Team Personalgewinnung und -entwicklung hat die Antworten oder weiß, wer sie hat :-) Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben an bewerbung.dir@nlwkn.niedersachsen.de.
Quelle: Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Der Weg der Landesverwaltung ist klar: Wir brauchen eine moderne, digitale und sichere Verwaltung, denn nur so lassen sich die vielfältigen Aufgaben, die das Land zu erfüllen hat, schnell und effizient umsetzen.
Viele Behörden in der Landesverwaltung sind bereits gut mit Informationstechnik (IT) ausgestattet. Doch hier gilt es, das Potenzial voll auszuschöpfen und den Prozess der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Dafür werden nicht nur IT-Fachleute gesucht. Das Land Niedersachsen bietet viele weitere IT Jobs an. Denn es gibt in den einzelnen Dienststellen viele Möglichkeiten an der Digitalisierung mitzuwirken.
Niedersachsen beabsichtigt:
- einen vollständigen Online-Service der Behörden zu realisieren
- die Papierakten durch elektronische Aktensysteme zu ersetzen
- neue Kommunikationstechnologien zu etablieren
- moderne Fachanwendungen und Register mit neuen Technologien flächendeckend einzuführen.
Für diese Prozesse werden motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Sie finden hier nicht nur Stellen als Fachinformatikerin/Fachinformatiker, sondern auch als Projektmanagerin/Projektmanager oder im IT-Recht. Auch als Juristin/Jurist sind Sie hier unverzichtbar.
Kurzum: Für diese umfassenden Vorhaben hat das Land vakante IT Stellen zu besetzen und sucht Personen aus den verschiedensten Berufsfeldern. Hierzu zählen u. a.:
- Informatik
- Jura
- Wirtschaftsinformatik
- Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften
- IT-Management
- Betriebswirtschaft
- etc.
Finden Sie Ihren Platz im Team Niedersachsen und helfen Sie dabei diese große Aufgabe weiter voranzutreiben!
Quelle: Digitalisierung
Gratulation zum Bestehen der zweiten Staatsprüfung! Nun kann es also endlich losgehen!
Volljuristinnen und Volljuristen finden beim Land Niedersachsen eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten mit unterschiedlichsten rechtlichen Schwerpunkten. Neben dem breiten Spektrum in der allgemeinen Verwaltung bieten sich Tätigkeit in der Steuerverwaltung, bei der Justiz oder der Polizei an. Welcher Bereich passt zu Ihnen? Finden Sie es heraus!
Quelle: Jura
Inter…was? Eine „Interkultur“ entsteht durch das Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen. Wissenswert: In Niedersachsen haben rund ein Viertel der Menschen eine eigene oder eine familiäre Zuwanderungsbiographie. So vielfältig wie die Menschen im Land ist auch der Arbeitgeber Niedersachsen. Diese gelebte Vielfalt sowohl in der Personalpolitik als auch im Arbeitsalltag zu leben, ist uns wichtig. Deshalb setzt sich das Land für chancengleiche Einstellungsverfahren und eine Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede ein. Diesen Prozess unterstützen wir durch Fortbildungen für die Beschäftigten und insbesondere für Führungskräfte.
Um jeden zu erreichen, werden die Informationen auf dem Karriereportal auch in unterschiedlichen Sprachen angeboten. Wählen Sie dafür rechts oben über das entsprechende Tool einfach Ihre gewünschte Sprache aus. Sollte dennoch bei allem Bemühen etwas unklar sein, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular.
Quelle: Interkulturelle Vielfalt
§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover veranstaltet.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der, durch die teilnehmenden Personen, bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Schiffgraben 12, 30159 Hannover. Die Webpräsenz des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung findet sich u.a. unter: https://karriere.niedersachsen.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zu richten. Facebook/Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmerinnern und Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook/Instagram.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Beschäftigte des Referates 14 (Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung) sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, falls diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Reel zum 2. Advent auf Instagram liken, kommentieren, warum sie den Pulli unbedingt brauchen, und den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren.
§ 3 Gewinn
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung insgesamt drei Arbeitgeber Niedersachsen Hoodies in den verfügbaren Größen.
(2) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum vom 07.12.2025 bis einschließlich 09.12.2025 23:59 Uhr möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden verlost, die bis spätestens zum 09.12.2025 23:59 Uhr das Gewinnspiel-Reel zum 2. Advent auf Instagram liken, kommentieren, warum sie den Pulli unbedingt brauchen, und den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren und sich dadurch zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt am 10.12.2025.
(6) Die Gewinnerin/Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sich hierzu entscheidet.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums und nach erfolgter Auslosung der Gewinnerinnen bzw. Gewinner, werden die Gewinnerinnen bzw. Gewinner per Direktnachricht über den Instagram-Account @arbeitgeber.niedersachsen informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. Die Gewinnerin/Der Gewinner wird darin aufgefordert, innerhalb von zwei Tagen ihre/seine Adresse mit ihrem/seinem vollständigen Namen, der postalischen Adresse inkl. einer Telefonnummer für Rückfragen zur Lieferung und der E-Mailadresse zu senden. Der Gewinn wird der Gewinnerin/dem Gewinner auf dem Postweg an die angegebene Adresse und/ oder per E-Mail zugeschickt.
(2) Die Gewinnerin/Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns spätestens am 12.12.2025 bis 12:00 Uhr bestätigen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Der Gewinn wird postalisch bereitgestellt. Sollte der Gewinn aus Gründen, die nicht dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuzurechnen sind, nicht angenommen werden, so verfällt der Gewinnanspruch.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Instagram-Seite.
(3) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung haftet nur für Schäden, die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Quelle: Gewinnspiel-Richtlinien











































































