Arbeitgeber Land Niedersachsen
§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet vom Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Empfängerin/Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern das Niedersächsische Innenministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover. Die Webpräsenz des Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport findet sich unter: https://karriere.niedersachsen.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport zu richten. Facebook/Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmerinnern und Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Instagram.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Mitarbeitende des Referat Z4 (Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport) sowie Mitarbeitende der Agentur B&B. Markenagentur GmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Gewinnspiel Beitrag auf Instagram liken und kommentieren, welche Kinderbetreuungseinrichtung Interesse an dem Gewinn hat, sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram bis zum 10.07.2022 abonnieren.
§ 3 Gewinn
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport ein 1,90 Meter hohes Pferd aus Glasfaser, welches bei der IdeenExpo von den Besucherinnen und Besuchern bemalt wird.
§ Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
§ Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschließlich 10.07.2022 16:00 Uhr möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmende verlost, die bis spätestens zum 10.07.2022 den Gewinnspiel Beitrag auf Instagram liken und kommentieren, welche Kinderbetreuungseinrichtung Interesse an dem Gewinn hat, sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren und sich dadurch zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner, erfolgt am 11.07.2022.
(6) Die Gewinnerin/Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sich hierzu entscheidet.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums und nach erfolgter Auslosung der Gewinnerin/des Gewinners, wird die Gewinnerin/der Gewinner per Instagram Direktnachricht informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. Die Gewinnerin/Der Gewinner wird darin aufgefordert, innerhalb von drei Tagen ihre/seine Adresse mit ihrem/seinem vollständigen Namen, der postalischen Adresse inkl. einer Telefonnummer für Rückfragen zur Lieferung zu senden. Der Gewinn wird entweder vom Gewinner/von der Gewinnerin abgeholt oder der Gewinnerin/dem Gewinner per Kurier zugestellt.
(2) Die Gewinnerin/Der Gewinner muss den Gewinn spätestens am 13.07.2022 annehmen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn vom Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.
(3) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport haftet nur für Schäden, die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Quelle: Arbeitgeber Land Niedersachsen
§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover veranstaltet.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der, durch die teilnehmenden Personen, bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Schiffgraben 12, 30159 Hannover. Die Webpräsenz des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung findet sich u.a. unter: https://karriere.niedersachsen.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zu richten. Facebook/Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmerinnern und Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook/Instagram.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Beschäftigte des Referates 14 (Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung) sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, falls diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Reel zum 2. Advent auf Instagram liken, kommentieren, warum sie den Pulli unbedingt brauchen, und den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren.
§ 3 Gewinn
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung insgesamt drei Arbeitgeber Niedersachsen Hoodies in den verfügbaren Größen.
(2) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum vom 07.12.2025 bis einschließlich 09.12.2025 23:59 Uhr möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden verlost, die bis spätestens zum 09.12.2025 23:59 Uhr das Gewinnspiel-Reel zum 2. Advent auf Instagram liken, kommentieren, warum sie den Pulli unbedingt brauchen, und den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren und sich dadurch zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt am 10.12.2025.
(6) Die Gewinnerin/Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sich hierzu entscheidet.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums und nach erfolgter Auslosung der Gewinnerinnen bzw. Gewinner, werden die Gewinnerinnen bzw. Gewinner per Direktnachricht über den Instagram-Account @arbeitgeber.niedersachsen informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. Die Gewinnerin/Der Gewinner wird darin aufgefordert, innerhalb von zwei Tagen ihre/seine Adresse mit ihrem/seinem vollständigen Namen, der postalischen Adresse inkl. einer Telefonnummer für Rückfragen zur Lieferung und der E-Mailadresse zu senden. Der Gewinn wird der Gewinnerin/dem Gewinner auf dem Postweg an die angegebene Adresse und/ oder per E-Mail zugeschickt.
(2) Die Gewinnerin/Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns spätestens am 12.12.2025 bis 12:00 Uhr bestätigen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Der Gewinn wird postalisch bereitgestellt. Sollte der Gewinn aus Gründen, die nicht dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuzurechnen sind, nicht angenommen werden, so verfällt der Gewinnanspruch.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Instagram-Seite.
(3) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung haftet nur für Schäden, die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Quelle: Gewinnspiel-Richtlinien
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Berufsvorbereitung nach dem Studium
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