Berufsvorbereitung nach dem Studium
Sinnstiftende und vielfältige Aufgaben warten auf Sie.
Sie interessieren sich für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber? Warum ausgerechnet für das Land? Weil der öffentliche Dienst sichere Arbeitsbedingungen bietet? Oder weil wir größter Arbeitgeber der Region sind? Überzeugende Argumente! Doch das ist längst nicht alles. Es gibt eine Menge guter Gründe, sich bei uns zu bewerben.
Vom klassischen Schulpraktikum bis zum Pflichtpraktikum im Jurastudium: Beim Land Niedersachsen gibt es vielfältige Möglichkeiten, um in den Arbeitsalltag hineinzuschnuppern.
Gratulation zum Bestehen der zweiten Staatsprüfung! Nun kann es also endlich losgehen!
Volljuristinnen und Volljuristen finden beim Land Niedersachsen eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten mit unterschiedlichsten rechtlichen Schwerpunkten. Neben dem breiten Spektrum in der allgemeinen Verwaltung bieten sich Tätigkeit in der Steuerverwaltung, bei der Justiz oder der Polizei an. Welcher Bereich passt zu Ihnen? Finden Sie es heraus!
Du willst deine Leidenschaft für den Spitzensport und deine berufliche Karriere unter einen Hut bekommen? Dann bist du beim Arbeitgeber Niedersachsen genau richtig! Denn bei uns ist die Vereinbarung von Karriere und Leistungssport ganz einfach.
Mit dem Förderprogramm Spitzensport fördern wir Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, sodass du deine berufliche Karriere und deinen Sport problemlos miteinander kombinieren kannst – ohne, dass dir daraus Nachteile entstehen!
Deine Vorteile mit dem Förderprogramm Leistungssport:
- gute Vereinbarkeit von Studium und Leistungssport
- Möglichkeit von Freistellungen für sportliche Maßnahmen, wie Wettkämpfe, Vorbereitung u. ä.
- individuelle Anpassung des Studienverlaufs
- Option der Studiumsverlängerung auf bis zu fünf Jahre
- Option des digitalen Studienformats
Das Förderprogramm gilt sowohl für das duale Studium „Verwaltungswissenschaft“ als Regierungsinspektor Anwärter/-in, als auch für den dualen Studiengang bei der Polizei im "Polizeivollzugsdienst".
§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet vom Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Empfängerin/Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern das Niedersächsische Innenministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover. Die Webpräsenz des Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport findet sich unter: https://karriere.niedersachsen.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport zu richten. Facebook/Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmerinnern und Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Instagram.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Mitarbeitende des Referat Z4 (Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport) sowie Mitarbeitende der Agentur B&B. Markenagentur GmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Gewinnspiel Beitrag auf Instagram liken und kommentieren, welche Kinderbetreuungseinrichtung Interesse an dem Gewinn hat, sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram bis zum 10.07.2022 abonnieren.
§ 3 Gewinn
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost das Niedersächsischen Innenministerium für Inneres und Sport ein 1,90 Meter hohes Pferd aus Glasfaser, welches bei der IdeenExpo von den Besucherinnen und Besuchern bemalt wird.
§ Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
§ Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschließlich 10.07.2022 16:00 Uhr möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmende verlost, die bis spätestens zum 10.07.2022 den Gewinnspiel Beitrag auf Instagram liken und kommentieren, welche Kinderbetreuungseinrichtung Interesse an dem Gewinn hat, sowie den Account @arbeitgeber.niedersachsen auf Instagram abonnieren und sich dadurch zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner, erfolgt am 11.07.2022.
(6) Die Gewinnerin/Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sich hierzu entscheidet.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums und nach erfolgter Auslosung der Gewinnerin/des Gewinners, wird die Gewinnerin/der Gewinner per Instagram Direktnachricht informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. Die Gewinnerin/Der Gewinner wird darin aufgefordert, innerhalb von drei Tagen ihre/seine Adresse mit ihrem/seinem vollständigen Namen, der postalischen Adresse inkl. einer Telefonnummer für Rückfragen zur Lieferung zu senden. Der Gewinn wird entweder vom Gewinner/von der Gewinnerin abgeholt oder der Gewinnerin/dem Gewinner per Kurier zugestellt.
(2) Die Gewinnerin/Der Gewinner muss den Gewinn spätestens am 13.07.2022 annehmen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn vom Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.
(3) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport haftet nur für Schäden, die durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Sinnstiftende und vielfältige Aufgaben warten auf Sie.
Sie interessieren sich für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber? Warum ausgerechnet für das Land? Weil der öffentliche Dienst sichere Arbeitsbedingungen bietet? Oder weil wir größter Arbeitgeber der Region sind? Überzeugende Argumente! Doch das ist längst nicht alles. Es gibt eine Menge guter Gründe, sich bei uns zu bewerben.
Der Weg der Landesverwaltung ist klar: Wir brauchen eine moderne, digitale und sichere Verwaltung, denn nur so lassen sich die vielfältigen Aufgaben, die das Land zu erfüllen hat, schnell und effizient umsetzen.
Viele Behörden in der Landesverwaltung sind bereits gut mit Informationstechnik (IT) ausgestattet. Doch hier gilt es, das Potenzial voll auszuschöpfen und den Prozess der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Dafür werden nicht nur IT-Fachleute gesucht. Das Land Niedersachsen bietet viele weitere IT Jobs an. Denn es gibt in den einzelnen Dienststellen viele Möglichkeiten an der Digitalisierung mitzuwirken.
Niedersachsen beabsichtigt:
- einen vollständigen Online-Service der Behörden zu realisieren
- die Papierakten durch elektronische Aktensysteme zu ersetzen
- neue Kommunikationstechnologien zu etablieren
- moderne Fachanwendungen und Register mit neuen Technologien flächendeckend einzuführen.
Für diese Prozesse werden motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Sie finden hier nicht nur Stellen als Fachinformatikerin/Fachinformatiker, sondern auch als Projektmanagerin/Projektmanager oder im IT-Recht. Auch als Juristin/Jurist sind Sie hier unverzichtbar.
Kurzum: Für diese umfassenden Vorhaben hat das Land vakante IT Stellen zu besetzen und sucht Personen aus den verschiedensten Berufsfeldern. Hierzu zählen u. a.:
- Informatik
- Jura
- Wirtschaftsinformatik
- Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften
- IT-Management
- Betriebswirtschaft
- etc.
Finden Sie Ihren Platz im Team Niedersachsen und helfen Sie dabei diese große Aufgabe weiter voranzutreiben!
Berufe
Stellenausschreibungen
Ausbildung
Duales Studium
Berufsvorbereitung nach dem Studium
Dienststellen


















